Bei einer Scheidung ist in der Regel der Zugewinnausgleich durchzuführen. Hierbei
wird für beide Ehepartner getrennt zunächst das während der Ehezeit erworbene Vermögen
ermittelt. Der Ehepartner, der in der Ehezeit das höhere Vermögen erwirtschaftet hat,
ist verpflichtet, 50 % seines Mehrgewinns an den anderen Ehepartner zum Zwecke des
Zugewinnausgleichs zu übertragen.